AGB

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anwendungsbereich

    • Diese AGB gelten für alle dem Fotografen
      erteilten Aufträge und 
      für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis 
      für weitere gleichartige Verträge.
    • Abweichende Bedingungen des 
      Auftraggebers oder Lizenznehmers 
      werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung 
      ausdrücklich zu.
  2. Auftragsproduktion

    • Bei Auftragsproduktionen erstellt 
      der Fotograf für den Auftraggeber 
      Aufnahmen. 
      Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und 
      Annahme durch den Auftraggeber zustande.
    • Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte 
      Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung 
      durch und überlässt sie dem 
      Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. 
      Liefertermine sind nur dann verbindlich, 
      wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
    • Weitere Zusatzleistungen des Fotografen 
      wie Bildbearbeitung, Speicherung, 
      Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart
    • Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen 
      hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, 
      so sind Reklamationen bezüglich der 
      Bildauffassung 
      sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen.
    • Der Fotograf räumt dem Auftraggeber 
      mit Zahlung der vereinbarten 
      Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen ein.
    • Der Fotograf hat das Recht zur 
      Eigennutzung und zur Namensnennung, 
      sofern diese nicht ausgeschlossen wurden
    • Werden Bilder online in sozialen 
      Netzwerken veröffentlicht, 
      sollte der Urheber gekennzeichnet werden. Eine weitere Veränderung der Bilder 
      durch Filter ist nicht erwünscht.
  3. Lizenzierung von Stock-Fotos

    • Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem 
      Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
    • Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt 
      sich aus der Vereinbarung. 
      Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und 
      nicht übertragbares Nutzungsrecht.
    • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, 
      kann der Fotograf verlangen, 
      als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden
  4. Vergütung

    • Für Auftragsproduktionen und die 
      Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
    • Kommt es bei Auftragsproduktionen zu 
      einer Überschreitung 
      des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich 
      die Vergütung des Fotografen im 
      angemessenen Umfang.
    • Ist der Fotograf für einen 
      bestimmten Termin oder Zeitraum 
      gebucht worden und 
      wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, 
      so behält der Fotograf den Anspruch 
      auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen 
      des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen 
      Auftrag an dem abgesagten Termin 
      verdient hat oder hätte verdienen können.
    • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis 
      zur vollständigen Zahlung 
      der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer 
      eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.
  5. Haftung

    • Der Auftraggeber versichert, 
      dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
    • Der Fotograf haftet dafür, dass die 
      lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte 
      Dritter verletzen.
  6. Datenschutz

    • Die zur Vertragserfüllung erforderlichen 
      personenbezogenen Daten 
      des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
    • Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm 
      im Rahmen des Auftrages bekannt 
      gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und 
      Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - 
      nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
  7. Schlussbestimmungen

    • Änderungen, Ergänzungen und 
      Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
      Das Schriftformerfordernis gilt auch für 
      den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
    • Sollte eine der vorangehenden 
      Bestimmungen unwirksam oder 
      undurchführbar sein, bleibt die 
      Wirksamkeit der übrigen 
      Bestimmungendavon unberührt. 
      Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird 
      einvernehmlich eine geeignete, 
      dem wirtschaftliche Erfolg möglichst nahekommende 
      rechtswirksame Ersatzbestimmung 
      getroffen.
    • Als Gerichtsstand richtet sich nach den 
      gesetzlichen Bestimmungen. 
      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sollte eine Bestimmung dieser 
      Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
      unwirksam sein, 
      wird davon die Wirksamkeit der übrigen 
      Bestimmungen nicht berührt.